Vorstand
Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung die Verbandsversammlung berufen ist. Er beschließt insbesondere über:
die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge,
die Aufstellung der Jahresrechnung,
die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten,
die Einstellung und Entlassung der Dienstkräfte,
die Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren,
die Bestellung der Prüfstelle.
Mitglieder | |
| Verbandsvorsteher | stellvertretender Vorsteher |
| Peter Fries | Helmut Schulze |
| Vorstandsmitglied | Stellvertreter |
| Helmut Schulze | Joachim Klette |
| Olaf Küpper | Jannis Gallinat |
| Margit Kersten | Doreen Jüngst |
| Ernst Brunner | Thomas Gerloff |

