Aufgaben
Pflichtaufgaben
Gewässer II. Ordnung und Anlagen in und an den Gewässern II. Ordnung, die der Wasserabführung und dem Rückhalt in der Fläche dienen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu unterhalten (Gewässerunterhaltung)
Freiwillige Maßnahmen
Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer ( WRRL)
Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Der Unterhaltungsverband „Untere Bode“ ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihm obliegen hoheitliche Aufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA). Alle darüberhinausgehenden Aufgaben sind freiwillige Aufgaben im Sinne des Wassergesetzes.
Oberirdische Gewässer werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässer
1. Ordnung und 2. Ordnung eingeteilt (§ 3 WG LSA).
In Sachsen-Anhalt werden die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung von insgesamt 28 Unterhaltungsverbänden, welche in der Anlage 2 des WG LSA aufgeführt sind, wahrgenommen.
Die Rechtsaufsicht über den Unterhaltungsverband „Untere Bode“ obliegt der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises.

