Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:
Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der
Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes,
Wahl der Schaubeauftragten,
Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
Beschlussfassung der Veranlagungsregeln,
Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen
Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder,
Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
Berufung und Abberufung der Vertreter aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
Beschlussfassung über die Aufgabendurchführung gemäß § 4 Abs. 2- 4 der Verbandssatzung.
| Vertreter der 19 Mitglieder (5 Verbandsgemeinden und 14 Einheitsgemeinden) in den Kreisen Harzkreis, Salzlandkreis und Bördekreis | |
| Salzlandkreis | |
| EG Aschersleben | EG Bernburg |
| EG Bördeland | EG Calbe |
| EG Hecklingen | EG Nienburg |
| EG Seeland | EG Staßfurt |
| VG Egelner Mulde | VG Saale/Wipper |
| Harzkreis | |
| EG Halberstadt | EG Huy |
| VG Vorharrz | |
| Bördekreis | |
| EG Hohe Börde | EG Oschersleben |
| EG Sülzetal | EG Wanzleben |
| VG Westliche Börde | VG Obere Aller |

