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Unterhaltungsverband "Untere Bode"

Ernst-Thälmann-Straße 14

39435 Borne

 

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1. Satzungsänderung

12. Änderung (1. Satzungsänderung) 

der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ und 

Genehmigung der Satzung

Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG vom 12. Februar 1991 (BGBl. I. S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. IS. 1578) in Verbindung mit § 7, Nr. 2 der Verbandssatzung des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ in der Fassung vom 21.12.2011, veröffentlicht im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 01/2012 

hat die Verbandsversammlung auf der Sitzung am 21.02.2013 folgende Änderungen der Satzung des Unterhaltungsverbandes beschlossen: 
 

1. Der § 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: 

Mitglieder des Verbandes sind die Gemeinden sowie statt der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden die jeweiligen Verbandsgemeinden in dem in § 1 Abs. 4 bezeichneten Niederschlagsgebiet. 

 

2. Der § 10 Abs. 3, Satz 1 wird wie folgt gefasst: 

Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen und mindestens sechs der stimmberechtigten Mitglieder

anwesend sind. 
 

3. Der § 18 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: 

Der Verband kann bis zu 2 Angestellte haben. Die Tätigkeitsgebiete der Verbandsangestellten ergeben sich aus Dienstanweisungen, die der Vorstand erlässt. 
 

Die Satzungsänderung der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

 

 

Borne, den 21.06.2013 

gez. Höltge 

Verbandsvorsteher